Der nordbadische Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU) begrüßt das Urteil des EuGH für eine auch weiterhin freie gemeindliche Selbstverwaltung der Kommunen in Nordbaden und im Nordschwarzwald. Demnach bedarf eine gemeinsame kommunale Aufgabenerfüllung auch künftig keiner öffentlichen Ausschreibung. “Ich bin froh über das Urteil des EuGH, welches der Kommission eine Abfuhr erteilt, die kommunale Organisationshoheit immer weiter einzuschränken zu wollen.” Ausgang war eine Klage der Kommission gegen Deutschland, weil vier Landkreise ohne Ausschreibung die Stadtreinigung Hamburg mit der Abfallbeseitigung beauftragt hatten. Der EuGH entschied, dass es in der Gestaltungsfreiheit der Kommunen liegt, ihre öffentlichen Aufgaben zu bewältigen. Der EuGH begründet seine Entscheidung zum einen damit, dass den öffentlichen Stellen für die gemeinsame Wahrnehmung öffentlichen Aufgaben keine spezielle Rechtsform vorgegeben ist. Zum anderen kann eine Zusammenarbeit das Hauptziel der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen nicht in Frage stellen. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass die Umsetzung dieser Zusammenarbeit mit den im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängt. “Es ist wichtig, dass wieder möglichst viele Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Menschen leben und arbeiten: in unseren Städten und Gemeinde”, betont Caspary.
Gemeinsame kommunale Vorhaben müssen auch künftig nicht ausgeschrieben werden
Urteil des EuGH stärkt kommunale Selbstverwaltung
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