Caspary: Letzter Hauptwohnsitz ist nun ausschlaggebend für Erbschaftsrecht.
“Brüssel (dnw). „Erbschaftsfragen sind ohnehin schon ein schwieriges Thema. Deshalb schafft die neue EU-Erbrechtsverordnung nun Klarheit in Fällen, in denen der Verstorbene im Ausland gelebt hat oder der Nachlass sich im Ausland befindet. Hier waren Rechtsstreitigkeiten oft vorprogrammiert“, sagt der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary. (…)”