Zum ersten Mal in der europäischen Gesetzgebung entsteht mit der Batterieverordnung ein ganzheitliches Regelwerk für den gesamten Produktlebenszyklus, vom Design bis zum Ende des Lebenszyklus. Ziel der neuen Verordnung ist es, dass Batterien, die in der EU auf den Markt gebracht werden, über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltig, leistungsstark und sicher sein sollen.
Dazu soll ein CO₂-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Austauschbarkeit von Gerätebatterien verbessert werden. Außerdem sollen soziale und unternehmerische Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung sowie ambitionierte Sammel- und Recyclingziele festgelegt werden.
Neben dem Klima profitieren aber auch die Verbraucher von der neuen Batterieverordnung. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein. In Zukunft können demnach Gerätebatterien, wie z. B. in Smartphones und Batterien für leichte Verkehrsmittel, einfach und sicher entfernt und ausgetauscht werden.
„Batterien spielen eine wichtige Rolle für den Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft, der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Autonomie der Europäischen Union. Sie müssen langlebig und sicher sein, und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie wiederverwendet, wiederaufbereitet oder recycelt werden, wodurch wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU).
Weitere Informationen finden Sie unter: https://bit.ly/3tQ8fmm