„Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlaments. Ohne die Sperrklausel können mit der anstehenden Europawahl immer mehr Abgeordnete von Klein- und Kleinstparteien oder fraktionslose Abgeordnete ins Parlament rücken.“
„Diese Zersplitterung erschwert stabile Mehrheiten und eine konstruktive Politik erheblich, vor allem auch der Durchsetzung der deutschen Interessen in Europa ist so kein Gefallen getan“, betont Caspary.
“Das Urteil zeigt aber auch, dass nun ein gemeinsames Wahlrecht für die Europäische Union im Sinne von Artikel 223 Abs. 1 des Vertrags von Lissabon ausgearbeitet werden muss, um einheitliche Voraussetzungen für die zukünftigen Europawahlen zu schaffen“, so Caspary weiter.