Die kriminelle Abholzung der Wälder unserer Welt zu verhindern, ist ein wichtiges Ziel. Leider verfehlt die derzeitige EU-Entwaldungsverordnung dieses Ziel. Sie bekämpft nicht konsequent den illegalen Raubbau, sondern bürdet pauschal bürokratische Lasten auf.
Wir müssen stattdessen diejenigen stärken, die unsere Wälder mit Verstand und Verantwortung bewirtschaften – und sie nicht mit zusätzlichem Papierkram abstrafen.
Wer entwaldungsfrei arbeitet, darf nicht unter Generalverdacht geraten, nur weil anderswo Raubbau betrieben wird. Wir brauchen endlich einen praxisnahen, ergebnisorientierten Ansatz, der dort ansetzt, wo das Problem tatsächlich liegt: bei den Ländern mit realem Entwaldungsrisiko. Aus diesem Grund hat die EVP-Fraktion einen Einspruch gegen die sogenannte Risikoliste zur EU-Entwaldungsverordnung eingelegt, in der die Länder der Welt in Risikostufen hinsichtlich ihres Entwaldungsrisiko eigestuft werden. Die vorgelegte Liste ist leider zweifelhaft, da beispielsweise ein waldreiches Amazonas-Land wie Brasilien nicht in der höchsten Risikokategorie gelistet wird.
Es ein starkes Zeichen, dass das EU-Parlament der Kommission heute die rote Karte gezeigt hat.


