Mit der heutigen Abstimmung im Plenum setzt das Europäische Parlament ein klares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern – auch im digitalen Raum. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen schließt die neue Richtlinie gezielt bestehende Lücken im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern, insbesondere im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten. Künstliche Intelligenz darf kein Werkzeug für sexuelle Gewalt an Kindern sein. Die Richtlinie stellt deshalb klar: Besitz, Verbreitung und die Erstellung von KI-Systemen zur Generierung von Missbrauchsdarstellungen (CSAM) werden künftig konsequent strafrechtlich verfolgt.
Ein weiterer Meilenstein ist die vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen für diese schweren Verbrechen. So wird es Opfern ermöglicht, auch Jahrzehnte nach der Tat Anzeige zu erstatten und Zugang zu Hilfsangeboten zu erhalten. Zudem werden die Mindeststrafen für derartige Taten erhöht, unabhängig davon, ob die betroffenen Kinder über oder unter dem gesetzlichen Schutzalter liegen.
Wir fordern die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission eindringlich auf, diesen starken Schutzrahmen zu unterstützen, damit der Schutz von Kindern in der gesamten EU nachhaltig verbessert wird.