Die Behauptung, dass das Problem durch eine EU-Verordnung verursacht werde, sind falsch.“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU).
Die Beschränkung der Vergabe der BTI-Tabletten auf Personen mit einem „Sachkundenachweis“ beruhe nach Aussage der Europäischen Kommission ausschließlich auf nationalem Recht. Eine solche Anforderung sei in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte (Biozidprodukte-Verordnung – BPR) nicht enthalten. Die Entscheidung wurde demnach von den deutschen Behörden ohne entsprechende europäische Vorgabe getroffen, so Caspary. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hatte sich nach einer entsprechenden Berichterstattung direkt an die Europäische Kommission gewandt und um Aufklärung gebeten.
Diese nationale Regelung wurde von Deutschland offenbar auf Grundlage von Artikel 17 der Verordnung erlassen, der besagt: „Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um der Öffentlichkeit geeignete Informationen über Nutzen und Risiken von Bioziden bereitzustellen sowie über Möglichkeiten zu informieren, den Einsatz von Biozidprodukten zu minimieren.“ Eine Vorgabe für das extrem aufwändige Verfahren in Deutschland könne Caspary hier nicht erkennen.
Zudem sei nach Meinung des Abgeordneten eines sehr sonderbar –
„Die Verordnung ist von 2012. Die Abgabebeschränkungen beim Biozid-Handel gelten seit 1.1.2025 – das war möglicherweise mal wieder eine bevormundende Einschränkung der zum Glück abgewählten Rot-Grün-Gelben Bundesregierung.“ Caspary hoffe nun, dass die neue Bundesregierung schnellstmöglich den alten zweckmäßigen Zustand wiederherstellt.


