Deutschlands Vorzeigeprojekt macht Schule. Mit der Neufassung der EU-Führerschein-Gesetzgebung wird u.a. das begleitete Fahren europaweit eingeführt. Damit werden in der Realität nicht mehr existierende Grenzen nun endlich auch für Fahranfänger abgebaut. Eine echte Erleichterung – gerade für die Menschen in den Grenzregionen. Als CDU/CSU-Gruppe haben wir uns seit Jahren dafür eingesetzt. Auch für Berufskraftfahrer wird begleitetes Fahren freiwillig möglich sein, was zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen kann und ein wichtiger Baustein für die Bewältigung des Fachkräftemangels im Verkehrswesen werden kann.
Bei der Führerscheinreform haben Pragmatismus und Vertrauen in die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen über Bevormundung und unnötige Bürokratie gesiegt. Jeder einzelne Mitgliedstaat darf weiterhin selbst entscheiden, ob er medizinische Test bei Führerscheinerwerb oder –Erneuerung vorschreibt.
Gleichzeitig werden die Regelungen für den Führerscheinentzug angemessen harmonisiert. Wer im EU-Ausland durch einen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß auffällt, der ist auch zuhause eine Gefahr für den Verkehr und kann den Führerschein verlieren. Dass in diesen besonders gefährlichen Fällen die gegenseitige Anerkennung vom Führerscheinentzug nicht längst möglich war, war angesichts des grenzenlosen Verkehrs in Europa nicht vermittelbar. Mit dem neuen EU-Regelwerk lassen sich schwere Verkehrssünder effektiv aus dem Verkehr ziehen und den Verkehr für alle andere sicherer machen. Dies gilt aber nur für besonders schwere Verstöße wie Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss oder Verkehrsunfälle mit Todesfolgen. Deutsche Urlauber, die aus Versehen ein paar Stundenkilometer zu schnell fahren, müssen sich wegen der neuen Regeln keine Sorgen machen.


