Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung

„Bisher unterlag in der Europäischen Union ein Spielzeugpuppenbett strengeren Sicherheitsanforderungen als ein Kinderbett, indem ein wirkliches Kind schläft. Damit soll künftig Schluss sein! Mit der Abstimmung reformieren wir die in der EU geltenden Sicherheitsanforderungen für Produkte aus dem Jahr 2001. Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unsicheren Waren geschützt werden, unabhängig vom Ursprungsland, Beschaffenheit und Verkaufsweg.

Um Verbrauchern einen konkreten Ansprechpartner auf dem EU-Markt zu ermöglichen, müssen künftig alle Unternehmen, die ein Produkt in den Verkehr bringen möchten, eine verantwortliche Person in der EU benennen. So haben Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden bei Produktsicherheitsproblemen immer eine Kontaktperson in der EU zur Hand. Zudem nehmen die neuen Regeln auch Online-Marktplätze besser in die Pflicht. Diese müssen nicht nur gefährliche Produkte von ihrer Internetseite nehmen, sondern sollen auch ein Wiederauftauchen im Netz verhindern. Darüber hinaus müssen auch Online-Marktplätze eine einzige Anlaufstelle für die Verbraucher zur Verfügung stellen, damit Unfälle sowie Sicherheitsbedenken gemeldet werden können.

Schätzungen zufolge werden rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiterhin von Verbrauchern verwendet. Um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verstärken, müssen Online-Marktplätze zukünftig darüber direkt informieren und eine Reparatur, Ersatz oder eine Rückerstattung anbieten.“

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