Die Verbringung von Abfällen

Der Export von Müll aus EU-Staaten in ärmere Länder muss erschwert werden. Es kann nicht sein, dass die EU allein 2020 rund 33 Millionen Tonnen Abfall exportiert hat, wovon etwa die Hälfte in ärmeren Ländern mit geringen Umweltauflagen gelandet ist. 

Für uns ist klar: Die möglichst vollständige Nutzung von Abfall als Ressource ist ein wesentliches Element hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Es ist deshalb gut, dass sich die EU in dieser Plenarwoche auf einen ausgewogenen Ansatz für die Verbringung von Müll geeinigt hat. Unser Ziel ist es, dass in der EU anfallende Abfälle so weit wie möglich innerhalb der EU recycelt werden. Abfälle, die wiederum in Drittstaaten exportiert werden, müssen umweltgerecht behandelt und genehmigt werden.

Besonders problematisch ist die Flut an Kunststoffabfällen, beispielsweise in den globalen Meeren. Umso wichtiger ist es, dass die Ausfuhr in Nicht-OECD-Länder verboten wird. Das Signal ist eindeutig: Die Mitgliedsstaaten sollen Verantwortung für ihre eigenen Abfälle übernehmen, anstatt sie in Drittstaaten zu exportieren.

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