Im März 2021 hat die EU-Kommission das Strategiepapier „Digitaler Kompass 2030“ zur Gestaltung des digitalen Wandels bis 2030 erarbeitet. Darin sind klar definierte Ziele der EU dargelegt, um Fortschritte der Digitalisierung Europas messbarer zu machen. Unter anderem soll es EU-Bürgerinnen und Bürgern bis 2030 möglich sein, Behördengänge online zu erledigen sowie die eigene Patientenakte elektronisch abzufragen.
Um dies zu ermöglichen sind Mitgliedsstaaten verpflichtet, mindestens 20% der Ausgaben in ihren Aufbau- und Resilienzplänen für die Priorität „Digitales“ vorzusehen. Damit soll ein Rahmen für Digitalisierungsgrundsätze geschaffen werden, der beispielsweise auch einen universellen Zugang zu hochwertiger Konnektivität und tragfähige digitale Infrastrukturen umfasst.
„Gerade in diesen sonderbaren Zeiten sehen wir, wie wichtig die Digitalisierung ist und wie viel Arbeit in der Digitalisierung Europas noch steckt. Diese Priorisierung und die klare Zielsetzung ist demnach ein sinnvoller und vielversprechender Ansatz, bestehende Mängel zu beseitigen“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary.
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