Gleichberechtigung stärken: Barrierefreie Dienste und Produkte

Caspary: \"Der richtige Schritt für ein gerechteres Europa\"

Eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments sieht vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei sein müssen. Diese sollen im Alltag durch die Regelung besser von behinderten und älteren Menschen genutzt werden können.

In der Europäischen Union leben mehr als 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung, für die Alltagssituationen oftmals zu Herausforderungen werden können. Die neuen EU-Barrierefreiheitsvorgaben vom 13. März 2019 richten sich daher an Produkte, wie Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Telefone, Fernsehgeräte oder Computer. Auch Services, wie Bankdienstleistungen oder der Online-Handel, werden besser auf die Bedürfnisse von behinderten und älteren Personen abgestimmt. Vorgesehen ist, dass Unternehmen zukünftig barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten müssen. Ausnahmen gibt es jedoch für Kleinstunternehmen begrenzter Größe und Ressourcen.

„Es ist wichtig, dass wir Benachteiligungen und Hindernisse für behinderte und ältere Menschen beseitigen. Gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft fängt bereits damit an, dass Produkte und Dienste von jedem gleichermaßen genutzt werden können“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU).

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/2FfkHmf

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