Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 7. Februar 2019 auf eine neue Richtlinie geeinigt, die Menschen in Arbeitsverhältnissen wie \“Flexi-Jobs\“, geringfügigen Beschäftigungen oder \“Arbeit auf Abruf\“ stärkere Rechte einbringt. Die geplanten Regelungen werden 200 Millionen Arbeitnehmer in der gesamten EU betreffen.
Künftig müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses über ihre Rechte und Pflichten informieren – unabhängig von Vertragslaufzeit und Anzahl der Arbeitsstunden. Auch werden Arbeitnehmer mit Abrufarbeitsverträgen vor einer Entlassung geschützt, wenn Sie es ablehnen, sehr kurzfristig zur Arbeit zu kommen. Zudem dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Nullstundenverträgen nicht mehr verbieten, anderweitige zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
\“Mit diesem EU-Vorstoß schaffen wir deutlich bessere Arbeitsbedingungen für viele Formen der Erwerbstätigkeit\“, so der Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU). Bei jedem vierten Arbeitsvertrag, der in der Europäischen Union abgeschlossen wird, handelt es sich um ein irreguläres Arbeitsverhältnis, das von der Teilzeit-Tätigkeit bis hin zur \“Arbeit auf Abruf\“ reicht.
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