Statement zum Gesetzgebungsvorschlag zur Konfiszierung von Vermögenswerten von Kriminellen und Oligarchen

Manchmal zeigt sich erst wenn es darauf ankommt, wo eine stärkere Vereinheitlichung der Rechtslage notwendig ist. Der Ukraine-Krieg und seine Folgen liefert dafür ein eindringliches Beispiel, denn sowohl wie die Umgehung von Sanktionen rechtlich bewertet wird, als auch welche Mittel der Staat hat, Sach- oder Geldvermögen von sanktionierten Personen zu konfiszieren, sind von Mitgliedstaaten zu Mitgliedstaat höchst unterschiedlich.

Vermögenswerte von sanktionierten Oligarchen zu konfiszieren, ist gerade in Deutschland rechtlich schwierig. Und auch strukturell haben wir Nachholbedarf. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten wie Italien haben wir weiterhin keine \“Finanzpolizei\“ auf Bundesebene, die sich um solche Fragen gezielt kümmert, sondern verschiedene Zuständigkeiten bei der Polizei in den Ländern, beim Zoll und der Steuerfahndung. Der heutige Kommissionsvorschlag wird deshalb gerade für die Bundesrepublik einen notwendigen Anstoß liefern, sich für solche Fragen besser und vor allem einheitlicher auf Bundesebene aufzustellen.

Begrüßenswert ist auch, dass die Kommission eine rechtliche Basis dafür schaffen will, um Oligarchen-Vermögen anderweitig nutzen zu können. Wenn die Schuldigen des Krieges und Nutznießer des Putin-Regimes mit ihren Milliarden-Vermögen zum Wiederaufbau der Ukraine beitragen können, wäre dies nicht nur politisch begrüßenswert. Klar ist aber auch, dass alle rechtstaatliche Prinzipien dabei jederzeit gewahrt werden müssen. Verfassungsrechtlich gibt es da durchaus Hürden.

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