Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Trilog-Einigung zum Internationalen Beschaffungsinstrument

Die heutige Trilogeinigung ist ein Durchbruch und korrigiert einen viel zu lange bestehenden Missstand. Bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU kommen regelmäßig Anbieter aus Drittstaaten, z.B. China, zum Zug, die mit künstlich verbilligten Angeboten prestigeträchtige Aufträge in der EU gewinnen konnten. Die U-Bahn-Tunnel in Stockholm und die Pelješac-Brücke in Kroatien sprechen als Beispiele für sich. Gleichzeitig blieb europäischen Anbietern der Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren in Drittstaaten verwehrt. Dieser wettbewerbsverzerrenden Praxis schiebt das IPI als neues Handelsinstrument einen Riegel vor.

Zukünftig können Angebote aus Drittstaaten bei öffentlichen Vergabeverfahren in der EU entweder mit einem Preisaufschlag versehen oder gänzlich von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern sich der betroffenen Drittstaat in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission weigert seinen öffentlichen Beschaffungsmarkt für EU-Anbieter ebenso weit zu öffnen, wie die EU es für Drittstaatanbieter tut. In diesem Sinne ist das IPI ein wichtiger Türöffner für europäische Unternehmen in Drittstaaten.

In den Trilogverhandlungen hat das Europäische Parlament sichergestellt, dass das IPI ein effektives und effizientes Instrument ohne Schlupflöcher ist. So konnte die umstrittene Anwendungsausnahme, wonach das Instrument im Falle eines \“unverhältnismäßigen Preisanstiegs\“ nicht angewendet werden müsse, ersatzlos getilgt werden. Ebenso wurde die Höhe des prozentualen Preisaufschlags deutlich erhöht.

Die Schaffung des IPI leistet einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Handelsinstrumente der EU. In Verbindung mit dem geplanten Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen und der geplanten Verordnung über verzerrenden drittstaatliche Subventionen stärkt die EU ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum in einem rauen internationalen Handelsumfeld.

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