Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament

Verfassungsbeschwerden gegen die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta zurückgewiesen

Jahrelang wurde von verschiedenen Seiten versucht, die europäische Handelspolitik und die Handelsabkommen in ein schlechtes Licht zu rücken und mit allen Mitteln zu blockieren. Viele unbegründete Sorgen wurden dadurch in Teilen der Bevölkerung geweckt.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geurteilt: Die europäische Handelspolitik und das CETA-Abkommen stehen mit beiden Beinen auf dem soliden Boden unseres Grundgesetzes.

Ich hoffe, dass das Urteil die aufgeheizten Debatten befriedet und beendet. Der Deutsche Bundestag sollte nun zeitnah über das Abkommen abstimmen. Wir erleben in diesen Tagen, wie wichtig regelbasierte Zusammenarbeit von Ländern ist.

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