Parlament
Von der Parlamentarischen Versammlung zum Europäischen Parlament
Alles fing mit der sogenannten Montanunion an. 1950 macht der französische Außenminister Robert Schuman den Vorschlag, die wirtschaftliche Kontrolle über Kohle und Stahl an eine europäische Organisation, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu übertragen. Damit war der Anfang gemacht. 1952 trat in Straßburg erstmals eine Parlamentarische Versammlung zusammen. In diese wurden Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten der damaligen sechs Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg entsandt. 1957 folgte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom. Die Parlamentarische Versammlung blieb und konnte sich über die Jahre mehr und mehr Mitspracherechte sichern. 1979 fand die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Seitdem werden alle fünf Jahre die Europaabgeordneten direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
754 Abgeordnete wollen organisiert sein
Das Europäische Parlament von heute setzt sich aus 754 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Deutschland stellt mit 99 Abgeordneten die größte Gruppe, Malta mit fünf Abgeordneten die kleinste. Von den 99 deutschen Abgeordneten gehören 42 der CDU/CSU an. An der Spitze des Parlaments steht der Parlamentspräsident. Er vertritt das Parlament nach Außen, leitet alle Tätigkeiten und führt den Vorsitz der Plenarsitzungen. Unterstützt wird er von 14 Vizepräsidenten und den sechs Quästoren. Letztere sind für die politische Leitung der Verwaltung zuständig. Derzeit gibt es sieben Fraktionen. Meine Fraktion, die Europäische Volkspartei (EVP), in der alle christdemokratischen Abgeordneten vertreten sind, ist mit 264 Mitgliedern die größte Fraktion. Innerhalb der Fraktion gibt Arbeitskreise für die fachliche Koordinierung und nationale Delegationen. Die CDU-Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg treffen sich regelmäßig in der Landesgruppe Baden-Württemberg.
Von den Ausschüssen zum Plenum
In 22 ständigen Ausschüssen und 2 nicht-ständigen Ausschuss befassen sich meine Kollegen und ich mit den einzelnen Politikbereichen der EU. Hier werden fast alle Gesetzesvorlagen und Stellungnahmen vorbereitet. Diese werden nach der Abstimmung in den Ausschüssen dann ins Plenum eingebracht. Zwölf mal im Jahr tritt das Plenum in Straßburg zusammen. Hier finden dann die Endabstimmungen über Gesetze und Stellungnahmen statt. Außerdem begrüßen wir Staatschefs in feierliche Sitzungen und die Kommission und der Rat stehen uns in den Fragestunden Rede und Antwort.
Was kann das Europäische Parlament bewegen?
Die Zeiten sind endgültig vorbei, in denen in der EU Entscheidungen ohne das Parlament getroffen werden können. In fast allen Bereichen sind wir gemeinsam mit dem Rat der Gesetzgeber. Beim Haushalt der EU muss die Zustimmung des Europäischen Parlaments für sehr viele Ausgaben eingeholt werden. Allerdings bei den Einnahmen und der Höhe des Haushalts entscheiden die Mitgliedstaaten alleine. Das Europäische Parlament übt auch die politische Kontrolle über die Kommission aus. Wenn sich die Mitgliedstaaten auf einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten geeinigt haben, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung zur Ernennung erteilen. Wenn der Vorschlag für das Kollegium aller Kommissare steht, muss dieser ebenfalls vom Parlament bestätigt werden. Später kann dann das Parlament mittels Misstrauensantrag die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. In parlamentarische Untersuchungsausschüssen können einzelne Vorgänge thematisiert. Jedes Jahr führt das Parlament ein Haushaltsentlastungsverfahren durch, bei dem die Haushaltsführung der Kommission und aller anderen EU-Institutionen geprüft wird. Schließlich kann das Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
Wer arbeitet im Europäischen Parlament?
Insgesamt arbeiten im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg momentan 8200 Personen. Dies beinhaltet Vertragsangestellte und Aushilfspersonal im Parlament und den Fraktionen sowie die Parlamentsmitglieder und ihre Mitarbeiter. Die Zahl teilt sich in die 5900 Vertragsangestellte und Aushilfspersonal sowie die 754 Abgeordneten auf. Die Zahl der Mitarbeiter der Abgeordneten beträgt momentan ca. 1530. In Straßburg arbeiten dauerhaft 77 Angestellte des Parlaments. In den Übersetzungsdiensten arbeiten 345 Dolmetscher und 755 Übersetzer.
