Die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn

Das nachts beleuchtete ungarische Parlamentsgebäude in Budapest spiegelt sich im dunklen Wasser der Donau vor einem schwarzen Himmel.

„Hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn darf es keine faulen Kompromisse geben. Die bislang zurückgehaltenen 7-8 Milliarden Euro aus dem EU-Corona-Wiederaufbaufonds dürfen erst dann an Ungarn ausbezahlt werden, wenn die Regierung glaubhafte und tiefgreifende Veränderungen vorgenommen hat. Die Probleme bei der Korruptionsbekämpfung sowie die Interessenskonflikte müssen nachhaltig gelöst werden.

Die EU hat ein gutes Druckmittel: Die wirtschaftliche Situation in Ungarn spitzt sich durch die hohe Inflation immer weiter zu. Die Regierung von Viktor Orbán ist dringend auf europäische Finanzhilfen angewiesen. Dies erklärt auch die eingeleiteten Reformen in Ungarn. Der Forderungskatalog der Kommission darf aber nicht nur auf dem Papier erfüllt werden. Die Kommission muss unbedingt sicherstellen, dass die von Ungarn getroffenen Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Im Europäischen Parlament werden wir sie daran weiterhin erinnern.“

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