Am 25. März 2019 bestätigte die Europäische Kommission mit ihrer jüngsten Bewertung, dass diverse Unternehmen die verpflichtenden europäischen Transparenzvorgaben von 2017 bereits einhalten oder spätestens bis 2020 umsetzen werden.
Damit Verbraucher keine Überraschungen beim Mietwagenverleih befürchten müssen, geben Unternehmen nun sämtliche Kosten – ohne versteckte Gebühren – im Gesamtpreis mit an. So umfasst der angezeigte Preis für die Fahrzeuge auf den Webseiten zusätzliche Informationen, wie Betankungs- oder Flughafengebühren. Auch sind wichtige Nutzungshinweise klar und unmissverständlich in allen Landessprachen formuliert. Für den Verbraucher muss aus den Geschäftsbedingungen zudem hervorgehen, welche Leistungen, wie beispielsweise Versicherungen, bereits im Basispreis enthalten sind und was optional hinzugebucht werden kann.
„Im Urlaub sollten Nutzer von Mietwagenservices keine Enttäuschung erleben, wenn sie die Rechnung für das Fahrzeug erhalten. Im Sinne des Verbraucherschutzes wird daher auch in Zukunft umfassend geprüft, ob alle Vorgaben von den Firmen eingehalten werden“, so der Europaabgeordente Daniel Caspary (CSU).
Mehr Information erhalten Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/2FB4WaN